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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern
in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)
Herr Justus Hieronymi, Wallstraße 72 a, 61440 Oberursel (Taunus)
vom Wahlvorschlag der Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG – Freie Wähler) hat am 02.05.2022 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) mit sofortiger Wirkung verzichtet. An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der OBG – Freie Wähler mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):
Herr Steffen Veiga Gennert, Oberhöchstadter Straße 57 a, 61440 Oberursel (Taunus).
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberursel (Taunus) innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 25 KWG).
Oberursel (Taunus), den 02.05.2022
Weil
Gemeindewahlleiter