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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern
in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus)
Herr Dieter Lober-Sies, Hasengarten 43, 61440 Oberursel (Taunus),
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), ist am 28.03.2022 verstorben. An seine Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):
Frau Vanessa Küster, Bruchwiesenstraße 37, 61440 Oberursel (Taunus).
Frau Küster hat auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) am 06.04.2022 mit sofortiger Wirkung verzichtet. An ihre Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen:
Frau Gabriele Hesse, Fuchstanzstraße 31, 61440 Oberursel (Taunus).
Frau Hesse hat auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) am 06.04.2022 mit sofortiger Wirkung verzichtet. An ihre Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen:
Herr Walter Breinl, Herderstraße 4, 61440 Oberursel (Taunus).
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Stadt Oberursel (Taunus) innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen (§ 25 KWG).
Oberursel (Taunus), den 07.04.2022
Weil
Gemeindewahlleiter