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Öffentliche Bekanntmachung
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberursel-Nord der Stadt Oberursel (Taunus)
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberursel-Nord der Stadt Oberursel (Taunus)
Frau Simona Papenbrock vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 23.12.2024 auf ihr Mandat im Ortsbeirat Oberursel-Nord mit Wirkung ab dem 28.02.2025 verzichtet. An ihre Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)):
Herr Wolfram Gaigl, Borkenberg 17, 61440 Oberursel (Taunus).
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oberursel-Nord innerhalb
von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl Oberursel-Nord, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).
Oberursel (Taunus), den 08.01.2025
Weil
Gemeindewahlleiter