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Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern im Ortsbeirat Oberursel-Nord der Stadt Oberursel (Taunus)
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern
im Ortsbeirat Oberursel-Nord der Stadt Oberursel (Taunus)
Herr Götz Rinn, Hohemarkstraße 196 B, 61440 Oberursel (Taunus)
vom Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) hat am 19.04.2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat Oberursel-Nord mit sofortiger Wirkung verzichtet. An seine Stelle rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDP mit den meisten Stimmen (§ 34 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)):
Herr Dr. Stefan Ruppert, Jean-Sauer-Weg 1, 61440 Oberursel (Taunus).
Herr Dr. Ruppert hat am 26.04.2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat Oberursel-Nord mit sofortiger Wirkung verzichtet. An seine Stelle rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FDP mit den meisten Stimmen (§ 34 KWG):
Frau Monika Brauer, Hohemarkstraße 150 C, 61440 Oberursel (Taunus)
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Ortsbezirks Oberursel-Nord innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb der genannten Frist im Einzelnen zu begründen und schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Wird nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht, so ist der Einspruch nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten zur Ortsbeiratswahl
Oberursel-Nord, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen (§ 25 KWG).
Oberursel (Taunus), den 26.04.2023
Weil
Gemeindewahlleiter