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Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 264 „Ortsrand Weißkirchen nördlich der L3019“
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.05.2023 beschlossen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 264 „Ortsrand Weißkirchen nördlich der L3019“ gemäß § 17 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern.
Oberursel (Taunus), den 14.06.2023
Der Magistrat
Antje Runge
Bürgermeisterin