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Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 256 „Westlich der Geschwister-Scholl-Straße“
Der Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2022 beschlossen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 256 „Westlich der Geschwister-Scholl-Straße“ gemäß § 17 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern.
Oberursel (Taunus), den 19.12.2022
Der Magistrat
Antje Runge
Bürgermeisterin