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Satzung der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 256 „Westlich der Geschwister-Scholl-Straße“
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) sowie §§ 14 Abs. 1, 16, 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Verlängerung der Geltungsdauer
Die am 16.12.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und am 31.12.2021 in Kraft getretene Veränderungssperre für den im beigefügten Plan dargestellten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 256 „Westlich der Geschwister-Scholl-Straße“, deren Verlängerung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 am 29.12.2022 in Kraft getreten ist, wird gemäß § 17 Absatz 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oberursel (Taunus), den 18.12.2023
Der Magistrat
Antje Runge
Bürgermeisterin
Geltungsbereich der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 256 „Westlich der Geschwister-Scholl-Straße“