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Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 270 „Alte Post und Verkehrsflächen“ in Oberursel (Taunus)
Bebauungsplan Nr. 270 „Alte Post und Verkehrsflächen“ in Oberursel (Taunus)
Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 270 „Alte Post und Verkehrsflächen“ geführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 270 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Oberursel, Flur 84, Flurstück 6630/20 und 6621/1, Teilflächen der Berliner Straße, Flurstück 6624/13, im Südosten begrenzt durch die Beethovenstraße, Teilflächen der Ebertstraße, Flurstück 8904/8, im Nordosten begrenzt durch die Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 6630/20.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 270 „Alte Post und Verkehrsflächen“ ist aus dem obigen Planausschnitt ersichtlich.
Ziel des Verfahrens ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Quartiers mit kostengünstigem Wohnungsbau, sicherer und leistungsfähiger Verkehrsführung mit flächensparender Erschließung sowie die Klärung von Flächen, die bei einer Umstrukturierung für Nutzungen wie Parkstände, Grünflächen etc. zur Verfügung stehen.
Oberursel (Taunus), den 29.11.2024
Der Magistrat
Im Auftrag
Stephan
Amtliche Bekanntmachung
Bereitstellungstag: 29.11.2024