Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ in Oberursel (Ts.)


Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ in Oberursel (Taunus)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.09.2021 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ einschließlich der Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11. bis 03.12.2021 (einschließlich) im Rathaus Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Erdgeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Allgemeine Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung:

 

Montag

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Dienstag

08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch

08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen die Hygienevorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) beachtet werden. Es wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.

Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass das Rathaus nur mit eigener medizinischer oder FFP2 Maske betreten werden darf.

Der Bebauungsplanentwurf und die weiteren Unterlagen können im o.g. Zeitraum im Internet unter https://www.oberursel.de/de/bekanntmachung-artikel/bebauungsplaene/bebauungsplan-nr-255-gefahrenabwehrzentrum/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden (u.a. schriftlich, mündlich zur Niederschrift, elektronisch). Elektronische Stellungnahmen sollen an die Adresse stadtentwicklung@oberursel.de gesendet werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache (siehe oben) gebeten.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB liegen die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informationen in dem o.g. Zeitraum ebenfalls während der o.g. Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

BUND: faunistische Kartierung – Bestandsaufnahme bzw. Kartierung Vögel, Nahrungs- und Jagdhabitat Fledermäuse, Kartierung Reptilien; Altflächen; Verkehrsführung im Alarmfall

Hessen Mobil: Abstand der Hochbauten zur Abfahrrampe der BAB 661 – Beeinträchtigung des Verkehrs; Ein- und Ausfahrten an der Lahnstraße – Beeinträchtigung des BAB-abfließenden Verkehrs

HGON: Flächenverbrauch, Bodenversiegelung; Klimaschutzkonzept; Solarenergienutzung; Leuchtmittel; Nisthilfen für Mauersegler u.a. Nischenbrüter

Hochtaunuskreis: Festsetzungen für Anpflanzungen, Erhaltung von Bewuchs, Kompensation des Eingriffs durch Ökokontomaßnahmen; Artenschutz – Untersuchungsraum, Vermeidungs-, CEF-, Kompensationsmaßnahmen; Altflächen; oberirdische Gewässer – Gewässerrandstreifen, Versickerung von Niederschlagswasser, Einleitung in den Dornbachnebengraben

NABU: Klimaschutzkonzept – Dachbegrünung, Nutzung von Solarenergie, Leuchtmittel, Anpflanzungen; Bodenversiegelung; Wasser – Versickerung von Niederschlagswasser, Einleitung in den Dornbachnebengraben; Verkehr – Fuß- und Radweg; Flora und Fauna – Maßnahmen zur Verringerung des Eingriffs; Landschaftsbild - Gehölzsaum am Ortseingang; Luft und Klima – hoher Versiegelungsgrad; Lärm – schalltechnische Untersuchung; Naherholung

Regierungspräsidium Darmstadt: Grundwasser – Trinkwasserschutzgebiet; Wasserversorgung – Bedarfsermittlung und Deckungsnachweis; Bodenschutz – Altflächen; vorsorgender Bodenschutz – Dachbegrünung, Versickerungsmöglichkeiten; Abwasser bzw. anlagenbezogener Gewässerschutz – Entwässerung, Versickerung von Niederschlagswasser; Oberflächengewässer – Gewässerrandstreifen; Abfallwirtschaft – Bodenaushub, Entsorgungsmaßnahmen; Immissionsschutz – Schallgutachten

Stadtwerke Oberursel: Trink- und Löschwasserversorgung

Ortslandwirt: Kompensation des Eingriffs durch Ökokontomaßnahmen

Abteilung Tiefbau: Entwässerung, Versickerung von Niederschlagswasser, Einleitung in den Dornbachnebengraben

Abteilung Umwelt: Kompensation des Eingriffs durch Ökokontomaßnahmen; Gewässerrandstreifen, Einleitung in den Dornbachnebengraben; Biotopschutz; Bodenschutz; Klimaschutz – Senkung Energieverbrauch, Nutzung erneuerbare Energien, Grünflächen, Fassaden- und Dachbegrünung; Energiekonzept

Fachgutachten und Fachbeiträge

Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan: Fauna und Flora bzw. Artenschutz – Vermeidungs-, CEF-, Kompensationsmaßnahmen; Bodenversiegelung; Wasser – Entwässerung im Trennsystem, Versickerung von Niederschlagswasser, Einleitung in den Dornbachnebengraben; Gehölzsaum entlang Lahnstraße; Anpflanzungen und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Kompensation des Eingriffs durch Ökokontomaßnahmen; Schallschutz

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 255: Untersuchung der Tiergruppen Vögel (u.a. Girlitz, Haussperling, Star), Fledermäuse (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Abendsegler, Braunes und Graues Langohr) und Reptilien, Ausgleichsmaßnahmen

Erweitertes Verkehrsgutachten rund um die „Alte Leipziger“, Teilbericht Erschließungskonzept Gefahrenabwehrzentrum: Ein- und Ausfahrten, Verkehrsaufkommen, Auswirkungen auf Landes- und Bundesstraßen bzw. Autobahnausfahrten

Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange zum Bebauungsplan Nr. 255: Gewässer, Schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Abwasserbeseitigung – Schmutzwasser, Niederschlagswasser

Akustisches Gutachten, Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz Gefahrenabwehrzentrum Oberursel: Schallschutzmaßnahmen und bauliche Anforderungen, Schallemissionen, Immissionsberechnung und Beurteilung

Wasserbedarfs- und Deckungsnachweis zum Bebauungsplan Nr. 255 mit Bedarfsermittlung, Berechnung und Nachweis

 

Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Oberursel (Taunus), den 20.10.2021

Der Magistrat

Im Auftrag

Stephan