Baulandumlegung „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“ in Oberursel (Taunus), Gemarkung Stierstadt


Im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“ in Oberursel (Taunus) wird gem. § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der durch Beschluss des Magistrats der Stadt Oberursel (Taunus) am 08.03.2021 aufgestellte Umlegungsplan einschließlich der am 18.10.2021 beschlossenen Änderung des Umlegungsplanes mit Ablauf des 12.11.2021 durch Rechtsmittelverzicht unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Geldleistungen werden gemäß § 64 Abs. 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) als Umlegungsstelle, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Widerspruch erhoben werden.

 

Oberursel (Taunus), den 22.11.2021

Der Magistrat

Im Auftrag

 

Stephan

Umlegungsstelle