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Baulandumlegung „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“, Gemarkung Stierstadt
Baulandumlegung „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“ in Oberursel (Taunus), Gemarkung Stierstadt
Änderung des Umlegungsplanes gemäß § 70 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Einsichtnahme des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB
Der Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) als Umlegungsstelle hat am 18.10.2021 gemäß § 70 Abs. 2 BauGB die teilweise Änderung des Umlegungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, beschlossen.
Der Beschluss über die Änderung des Umlegungsplanes wird hiermit nach § 69 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren.
Die Änderung des Umlegungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“ kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Unterlagen befinden sich im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathaus Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus), Erdgeschoss und können während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 13.30 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird um eine Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502435 oder per E-Mail unter folgender Adresse: umlegungsstelle@oberursel.de gebeten.
Gleichzeitig weisen wir auf die Einhaltung der geforderten Corona-Auflagen und Bestimmungen (Hygienevorschriften, Abstandsregelungen) hin. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass das Rathaus nur mit eigener medizinischer oder FFP2 Maske betreten werden darf.
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oberursel (Taunus) vom 06.04.2020 über den Umlegungsbeschluss (Einleitungsbeschluss) enthielt die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 BauGB ist diese Frist für den Bereich der Umlegung mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
Den von der Änderung betroffenen Beteiligten wird gemäß § 70 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan „Gewerbegebiet am Bahnhof Weißkirchen“ zugestellt.
Oberursel (Taunus), den 21.10.2021
Der Magistrat
Im Auftrag
Stephan
Umlegungsstelle